 |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
Immobilienhandel und Baurecht
Zusammenschlüsse, Übernahmen und Umstrukturierungen
von Gesellschaften
Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz
Gemeinschaftsrecht
Korporationsangelegenheiten und Handelsrecht
Bankrecht und Finanzen
Pharmazierecht
Arbeitsrecht
Geistiges Eigentum
Personendatenschutz
Steuerrecht
Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren
Franchise und Vertriebsverträge
Infrastruktur und Umweltschutz
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
IMMOBILIENHANDEL
UND BAURECHT |
|
Die Kanzlei Miller Canfield bietet umfassende
rechtliche Beratung im Bereich des Erwerbs, der Mietung bzw. Pachtung
und Bewirtschaftung von Immobilien an. Dies gilt insbesondere
für:
- Analyse der Rechtslage von Immobilien (due diligence),
- Vorbereitung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen, darin
der Verträge mit lokalen Selbstverwaltungen und dem Fiskus,
- Überwachung von Maßnahmen, die für die entsprechenden Baugenehmigungen
notwendig sind,
- Vorbereitung und Begutachtung von Bauarbeitsverträgen (mit Berücksichtigung
von FIDIC),
- optimale Lösungen beim Erwerb von Immobilien für Firmen mit ausländischem
Kapital,
- Verwaltungsverfahren im Bereich von Genehmigungen für den Erwerb
von Immobilien durch Ausländer,
- Immobilienerwerb durch Treuhand, Bildung von Korporationsstrukturen
für Immobilienkäufe.
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
ZUSAMMENSCHLÜSSE,
ÜBERNAHMEN
UND UMSTRUKTURIERUNGEN VON GESELLSCHAFTEN |
|
Beratung bei Fusionen und
Übernahmen auf globaler, paneuropäischer und lokaler Ebene. Vorbereitung
und Koordinierung von Modernisierung, Konsolidierung und Umstrukturierung
von Gesellschaften und gemeinsamen Investitionen. In diesem Zusammenhang:
- fertigen wir rechtliche Analysen von Unternehmen (due diligence)
an,
- bereiten wir Fusionsstrategien vor und verhandeln Verträge,
- erarbeiten wir die notwendigen Unterlagen für Geschäftsabschlüsse,
- besorgen wir notwendige Genehmigungen, darin Regulierungsgenehmigungen,
- bedienen wir klassische Zusammenschlüsse von Gesellschaften sowie
Geschäfte, die
- den Verkauf bzw. die Übertragung einzelner Vermögensbestandteile
betreffen;
bereiten wir Fusionspläne für Gesellschaften vor,
- besorgen wir die Anmeldung im Gerichts- und Verwaltungsverfahren.
Wir beraten umfassend in allen Aspekten des Outsourcings, in Fragen
von: Arbeitnehmerübernahme, Aufrechterhaltung/Änderung der Marke,
Wettbewerbsverbot, Gewährleistung der Leistungsfortdauer, Haltung
der Marktstellung. |
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
WETTBEWERBSRECHT
UND VERBRAUCHERSCHUTZ |
|
Ein Team von erfahrenen Rechtsanwälten
wird Sie rechtlich beraten und zwar im Bereich des polnischen und
gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts. Wir beschäftigen uns
nicht nur mit der Begutachtung von Firmenlösungen im Hinblick auf
das Wettbewerbsrecht, sondern auch mit der Problematik unlauteren
Wettbewerbs. Insbesondere gilt das für:
- Meldungen an Wettbewerbsschutzbehörden und Analyse der Meldungen
geordnet nach einzelnen Geschäftsabschlüssen,
- Analyse der Vertriebsmodelle im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht,
darin der Vertragshändler-, Franchise- und Vertriebsverträge,
- Antimonopolverfahren vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
- Beurteilung von handelsbezogenen Lösungen und Sonderaktionen
im Hinblick auf die
- Einschränkung des Wettbewerbs und des Missbrauchs der führenden
Marktstellung, darin die Beurteilung von Rabattsystemen;
- Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts,
- Prüfung von Musterverträgen im Hinblick auf den Verbraucherschutz
(Kaufverträge zwischen Verbrauchern, Handelsvertreterverträge),
- Produkthaftung (Garantier, Gewährleistung, mangelnde Übereinstimmung
zwischen
- Produkt und Vertragzusicherung, Haftung für gefährliche Produkte),
- Werbung und Marketing im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Vorbeugung
unlauteren Wettbewerbs.
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| GEMEINSCHAFTSRECHT |
|
Unsere Kanzlei erbringt
juristische Dienstleistungen im Bereich der Analyse von gemeinschaftlichen
Rechtsvorschriften im Hinblick auf spezifische Kundenanforderungen
je nach Branche. In diesem Zusammenhang überwachen wir auch die EU-Legislaturverfahren
und die gerichtliche Rechtsprechung der EU (ETS und Amtsgericht).
Wir führen Analysen der Rechtsvorschriften im jeweiligen Land im
Zusammenhang mit den EU-Vorschriften im Hinblick auf eine ordnungsgemäße
Implementierung des gemeinschaftlichen Rechts in der polnischen Rechtsordnung
durch und zeigen potentielle Unstimmigkeiten zwischen den polnischen
und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf. Wir nutzen auch acquis
communautaire in Verbindung mit der Interpretation der polnischen
Rechtsvorschriften, die in Anlehnung an die EU-Vorschriften entstehen. |
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| KORPORATIONSANGELEGENHEITEN
UND HANDELSRECHT |
|
Wir bedienen Handelsgesellschaften, beraten
diese im Bereich geschäftlicher Verträge, darin komplexer
bzw. innovativer geschäftlicher Abschlüsse und gewerblicher Tätigkeit;
wir begleiten unsere Kunden bei Verhandlungen zwischen polnischen
und ausländischen Vertragspartnern.
Insbesondere gilt das für:
- Gründung und vollständige Anmeldung von Handelsgesellschaften,
- Vorbereitung und Führung von Teilhaberversammlungen / Aktionärsversammlungen
und Sitzungen der Aufsichtsräte,
- Erarbeitung und Begutachtung interner Bedingungen, die gesetzlich
bzw. durch die corporate governance Grundsätze gefordert sind,
- Erarbeitung von Verträgen zwischen den Teilhabern (shareholders’
agreements),
- Gründung von Abteilungen und Vertretungen ausländischer Firmen,
- Vorbereitung und Begutachtung von geschäftlichen Vertragsentwürfen
(in- und Ausland),
- Liquidation von Gesellschaften,
- Vertretung von Gläubigern beim Konkursverfahren.
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| BANKRECHT
UND FINANZEN |
|
Unsere Kanzlei leistet
rechtliche Hilfe im Bereich des Bankrechts, u.a. in Bezug
auf consumer finance, sowie finanzielle Dienstleistungen, Devisenrecht,
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzinstrumenten,
darin auch die Finanzierung von Immobilienhandelprojekten
Unsere Erfahrung stützt sich vor allem auf die Arbeit auf folgenden
Gebieten:
- Gründung und Erwerb von Banken und anderen Finanzinstitutionen;
- Verfahren vor dem Bankaufsichtsauschuss;
- Schaffung von Strukturen für die Bedienung von finanziellrechtlichen
Instrumenten (auch bei Faktoring)
- rechtliche Aspekte des Outsourcings, darin auch im IT-Bereich;
- Regulierungen in Bezug auf die Bankgeschäfte der Einzelkunden;
- finanzielle Strukturen von Geschäften im Immobilienhandel;
- Investitionen in Anlehnung an die Struktur project finance
- Betriebsstruktur von Banken und Einziehung von Bankforderungen
Darüber hinaus übernahmen wir die Vorbereitung und Begutachtung
von Vertragsentwürfen für die Finanzierungsstrukturen von Investitionen
privater Konsortien mit Beteiligung von Banken, sowie Beratung im
Bereich von Projekten im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften.
Zu unserem Fachgebiet gehören die Finanzierung von Bauvorhaben und
ihre Kommerzialisierung. Wir erarbeiten Konzeptionen geschäftlicher
Abschlüsse unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten.
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| PHARMAZIERECHT |
|
Unsere Kanzlei berät Unternehmen
in Bezug auf die Anwendung des Pharmazierechts, darin insbesondere,
der Vorbereitung von Gutachten bei Betrieb pharmazeutischer Unternehmen
in Polen bei folgenden Fragen:
- Regulationen (Zulassungen und Änderungen, Zugangskategorien,
Datenvorbehalt);
- Vertriebssysteme von Heilprodukten und medizinischen Erzeugnissen
(Vertriebskanäle, entsprechende Genehmigungen);
- Vertrieb von Heilprodukten im Zusammenhang mit der Regulierung
des Wettbewerbsrechts;
- Parallelimport;
- geistiges Eigentum (Lizenzverträge, Warenzeichen)
- Analyse der polnischen Regulierungen im Verhältnis zu den EU-Regulierungen;
- Werbung und Marketing bei Heilprodukten
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| ARBEITSRECHT |
|
Wir bieten Ihnen eine umfassende
rechtliche Hilfe im Bereich des Arbeitsrechts und der polnischen
Sozialversicherungen. Unser erfahrenes Team wird Sie in Fragen des
polnischen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der EU-Regulierungen
und Ihrer spezifischen Anforderungen, rechtlich beraten.
Unsere Rechtsanwälte sichern Ihnen eine langfristige bzw. kurzfristige
Rechtshilfe in allen Fragen des Arbeitsrechts, darin u.a.:
- Arbeitsverträge und Managerverträge
- Konkurrenzverbotverträge
- Tarifverträge, Sozialverträge, Ordnungen und andere Vorschriften
in Bezug auf Beschäftigung von Arbeitnehmern
- Umstrukturierung von Unternehmen, darin alle Fragen zur Beschäftigung
in Unternehmen nach Fusion, nach Übernahme und nach Umstrukturierung
- Auflösung von Arbeitsverträgen
- rechtliche Gutachten im Arbeitsrechtsbereich
- Tarifverhandlungen
- Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, darin Verfahren
vor Arbeitsgerichten
- Genehmigungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern
in Polen
- Arbeitnehmerleistungen, Vergütungsordnungen (stock option plans)
und Rentenpläne
- Regulierungen des internationalen Arbeitsrechts und Steuerrechts
Unser Team, das sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt, berät Sie
gerne in Fragen der Beschäftigungsbedingungen, der Verwaltung, und
einer steuerlich günstigen Personalpolitik. Unsere Rechtsanwälte
verfügen über Erfahrungen im Bereich der Beschäftigung von ausländischen
Arbeitnehmern und der entsprechenden Arbeitsgenehmigungen für leitendes
Personal. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis.
Die Kanzlei Miller Canfield ist das einzige polnische Mitglied
des internationalen Verbandes Employment Law Alliance, der anerkannte
juristische Firmen aus dem Bereich des Arbeitsrechts (www.employmentlawalliance.com)
vereinigt.
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| GEISTIGES
EIGENTUM |
|
Unsere Kanzlei bietet Ihnen
eine umfassende rechtliche Bedienung im Bereich des weit begriffenen
geistigen Eigentums an. Unser Wissen setzen wir bei der
Entwicklung komplexer Lösungen ein, sowohl bei der Bewältigung spezifischer,
als auch interdisziplinärer Fragestellungen.
Unser Team wird sich insbesondere mit den folgenden Fragen beschäftigen:
- komplexe Beratung auf den Gebieten Urheberrecht, Patentrecht,
Warenzeichen und Gebrauchsmuster
- Lizenzverträge und sonstige Vereinbarungen in Bezug auf geistiges
Eigentum
- Beratung im Bereich Anmeldung industriellen Eigentumsrechts im
In- und Ausland (auch EU-Patent)
- Beratung im Zusammenhang mit dem Urheberrecht in Werbekampagnen
- Auditvorbereitung vor Fusionen und Übernahmen
- gerichtlicher Schutz des geistigen Eigentumsrechts
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| PERSONENDATENSCHUTZ |
|
Wir begutachten verschiedene Lösungen
zum Thema Verbraucherdaten unter Berücksichtigung der grenzübergreifenden
Personendatenverarbeitung und einzelner Branchen (u.a. Konsumptionsgüterverkauf).
Unsere Erfahrungen basieren u.a. auf folgenden Gebieten:
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für langfristige
Marketingkampagnen (Banken, Fernsehsender, Internetanbieter)
- Begutachtung von Personendatenverarbeitung- und Erfassungsprogrammen,
die in Korporationen Anwendung finden
- Analysen europäischer und globaler Personendatenverarbeitung
in Kooperationen (mit Safe Harbour Rules)
- verfahrensrechtliche Aspekte des Personendatenschutzes im Internet
- Prozessvollmachten vor der Hauptinspektionsstelle für Personendatenschutz
und vor Verwaltungsgerichten
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
| STEUERRECHT |
|
Eine umfassende rechtliche
Bedienung der Kunden von Miller Canfield beinhaltet auch eine steuerlichrechtliche
Analyse vorhandener Firmenlösungen bei geplanten Geschäftsabschlüssen.
Insbesondere gilt das für:
- rechtliche Analysen der steuerlichen Verbindlichkeiten zwecks
Minimalisierung der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und
der Umsatzsteuer,
- steuerlichrechtliche Strukturen zur Senkung der Investitionskosten,
- steuerlichrechtliche Beratung seitens der Immobilienbewirtschaftung
und Fusion bzw. Übernahme
- Prozessvollmachten bei steuerlichen Verfahren vor der Finanzkammer
und vor Verwaltungsgerichten.
Wir verfügen über notwendige Erfahrung für die Erarbeitung von
Unterlagen, die bei Geschäftsabschlüssen zwischen verbundenen Einheiten
durch das polnische Steuerrecht vorgesehen werden und für die rechtliche
Bedienung von Streitfällen vor diesem Hintergrund. Unsere Experten
im Bereich des Steuerrechts arbeiten mit Fachleuten auf dem Gebiet
des Arbeitsrechts zusammen, was bei der Erarbeitung optimaler Lösungen
bei Beschäftigung von Ausländern in Polen behilflich ist.
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
GERICHTSVERFAHREN
UND SCHIEDSVERFAHREN |
|
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte
und Justitiare treten vor öffentlichen und Schiedsgerichten als Prozessbevollmächtigte
von Unternehmen auf, wir führen Gerichtsverfahren durch
und nehmen teil an Vergleichsverfahren; bei Streitfällen erarbeiten
wir mit unseren Kunden eine Strategie. Unsere Kontakte mit den Kanzleien
in den USA und in Europa helfen uns bei der Koordinierung von Arbeiten
an den einzelnen Streitfällen vor ausländischen Gerichten und dank
der Unterstützung der Kanzlei Miller, Canfield, Paddock and Stone
P.L.C. in Detroit garantieren wir eine rechtliche Bedienung bei Verfahren
vor staatlichen und föderalen Gerichten in den USA und in Kanada. |
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
FRANCHISE
UND VERTRIEBSVERTRÄGE
|
|
Wir beraten unsere Kunden
bei der Entwicklung und Änderung von Franchisesystemen und Vertriebsnetzen
in Polen. Dazu gehört auch eine umfassende rechtliche Bedienung
der Franchisenehmer und Vertreiber (Vertragshändler). In diesem Zusammenhang
bereiten wir Folgendes vor:
- Franchiseverträge und Franchisepakete mit den Bedingungen für
die Verwendung von Warenzeichen, Firmenrechten, Know-how, bei der
Berechnung zusätzlicher Leistungen des Franchisegebers und anfallender
Gebühren,
- komplette Unterlagen für die einzelnen Geschäfte,
- gesetzesmäßige Franchisesysteme (polnisches und EU-Recht sowie
Europäischer Franchising-Ethikkodex bzw. internationale Vereinbarungen)
- Strategie der Mitarbeit im Rahmen eines Franchisesystems, erarbeitet
in Form eines Handbuchs für den Franchisenehmer, u.a. mit Hinweisen
zu Mitarbeiterbeschäftigung, Vertragsmuster, Produkt- und Leistungsstandards,
Reklamationen
- umfassende Bedienung von Franchisenehmern, darin gewerbliche
Genehmigungen, Standardverträge, Prozessvollmachten,
- Vorbereitung und Begutachtung von Vertriebsverträgen, Überwachung
der Vertragshändler, dabei insbesondere bei Fällen, in denen unseren
Kunden gegenüber Ansprüche gemeldet werden könnten.
- Lösungen für optimale Besteuerung und Schutz des industriellen
Eigentums im Rahmen des Franchisesystems.
|
| |
|
|
 |
 |
 |
|
|
|
INFRASTRUKTUR
UND UMWELTSCHUTZ |
|
Wir bieten Ihnen Beratung
bei der Einführung von kommerziellen Infrastrukturprojekten, ihrer
rechtlichen Aspekte und des Umweltschutzes an. Dabei insbesondere:
- rechtliche Vertretung vor Verwaltungsbehörden bei Umweltschutzverfahren,
- Hilfe im Zusammenhang mit integrierten und sektorbezogenen Genehmigungen
- Beratung im Hinblick auf die Haftung bei Umweltschäden und in
Fragen der Abfallwirtschaft.
Unsere Erfahrung stützen wir auf unserer bisherigen Arbeit bei
der Bedienung von Bauinvestitionen (Handelszentren, öffentliche Gebäude)
sowie der Modernisierung von Abfallentsorgungsanlagen, Wasserwerken
und Kläranlagen. Wir beraten Sie bei der Wahl eines entsprechenden
Finanzierungsmodells bei Infrastrukturinvestitionen wie z.B.: Zusammenarbeit
des privaten und öffentlichen Sektors, Herausgabe von Obligationen
(darin kommerzieller), Sicherheiten für Forderungen, Finanzierung
aus den EU-Mitteln (ISPA und Einheitsfond) sowie der Europäischen
Wiederaufbau- und Entwicklungsbank.
|
| |
|
|
| |
|
zum Seitenanfang
» |
| |
|
|
|
|
|
 |
| Copyright by MILLER, CANFIELD, W. BABICKI, A. CHE£CHOWSKI I WSPÓLNICY 2006 |
Seiteninfo |
| |
|
|
|